Ist die Zahnspange Teil der Versicherungsleistungen?

April 24, 2014 | Wissenswertes | No Comments

Die Zahnregulierung bei Kindern ist heutzutage fast Standard. Aber auch im Erwachsenenalter kommen Zahnspangen immer häufiger zum Einsatz, um die Zahn- oder Kieferstellung zu korrigieren. Hierbei stellt sich die Frage, inwieweit die Kosten für die Zahnregulierung von der Krankenkasse übernommen werden, oder ob man sich speziell für die Versorgung mit einer Zahnspange versichern muss.

Kostenerstattung bei Kindern

Bei Kindern mit ausgeprägter Fehlstellung werden die Kosten für eine Zahnspange in der Regel von den Gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Hierfür haben die Krankenkassen ein Abstufungssystem entwickelt, dass Zahn- und Kieferfehlstellungen in 5 Stufen unterteilt. Die Stufen 1 bis 3 gelten als leichte Fehlstellung und die Stufen 4 und 5 werden als schwere Fehlstellung anerkannt. Bei den Stufen 1 und 2 wird bei einer Zahnspange keine Krankenkasse die Kosten übernehmen. Erst ab Stufe 3 zahlt die Krankenkasse eine Zahnspange prozentual zu den erforderlichen Maßnahmen.

Kostenerstattung bei Erwachsenen

Kosten für die Zahnregulierung bei Erwachsenen werden allerdings nur in besonders schweren Fällen und zu geringem Teil übernommen. Bei privaten Krankenkassen sieht das jedoch anders aus. Zahnregulierung bei Kindern ist in der Regel Teil des Leistungspaketes und auch für die Zahnregulierung im Erwachsenenalter werden Kosten teilweise übernommen. Vor der Behandlung sollte in jedem Fall ein eigehendes Gespräch mit dem behandelnden Zahnarzt und auch dem Kieferorthopäden durchgeführt werden, um sich ein genaues Bild von den Maßnahmen, der Dauer und den Kosten machen zu können. Der Kieferorthopäde wird dann einen Heil- und Kostenplan erstellen, um diesen der Krankenkasse vorzulegen. In den meisten Fällen bleibt bei dieser Behandlung ein Selbstbehalt, der aus eigener Tasche zu zahlen ist. Wie hoch, hängt von der Art der Versicherung und dem individuellen Tarif ab.

Sinnvoll für Erwachsene: „Die Zahnspangen-Versicherung“

Da Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen nur eine geringe Chance auf Kostenerstattung einer Zahnregulierung haben, lohnt es sich für diese unter Umständen, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die auch eine Zahnregulierung beinhaltet. Hier werden die Kosten in einem je nach Tarif in bestimmter Höhe übernommen. Achten Sie jedoch darauf, dass die Zahnregulierung auch enthalten ist, denn nicht jede Zusatzversicherung beinhaltet auch diese Behandlung. Durch den Abschluss einer solchen „Zahnspangen- Versicherung“ können sich Patienten vor den hohen Kosten oder den hohen Eigenleistungen einer Zahnkorrektur absichern. Manche Versicherer bieten in ihrer Zahnzusatzversicherung ein bestimmtes Paket an, das neben der Zahnspange auch die professionelle Zahnreinigung abdeckt. Dies ist sinnvoll, da bei einer festsitzenden Zahnspange die gründliche Reinigung wichtig für die Zahngesundheit ist.

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