Schwanger zum Zahnarzt?

Februar 05, 2014 | Wissenswertes | No Comments

Zahnbehandlungen sind für die meisten Menschen mit Stress verbunden. Daher sollten diese während der Schwangerschaft nur in dringenden Fällen durchgeführt werden. Ausnahme sind einige Prophylaxemaßnahmen zur Reduktion des Parodontitis-Risikos. Am besten, Sie lassen Ihre Zähne bereits vor einer geplanten Schwangerschaft gründlich untersuchen und gegebenenfalls sanieren. Dann ist das Risiko, eine unangenehme Behandlung während der Schwangerschaft in Kauf nehmen zu müssen, geringer.

Welche Behandlung geht und was Sie vermeiden sollten

Falls es sich nicht vermeiden lässt, sind aber auch während der Schwangerschaft Behandlungen beim Zahnarzt möglich. Bitte beachten Sie aber folgende Vorsichtsmaßnahmen:

Wenn möglich, lassen Sie eine Zahnbehandlung im zweiten Drittel der Schwangerschaft Behandlungen durchführen, da im ersten Drittel Gefahren bei der Ausbildung des Ungeborenen bestehen, im letzen Schwangerschaftsdrittel die Möglichkeit einer Frühgeburt, bedingt durch den Behandlungsstress, besteht.
An erster Stelle sollten Sie natürlich Ihren Zahnarzt über Ihren Zustand informieren. Er weiß dann schon, was er Ihnen „zumuten“ kann und was nicht. Wichtig ist beim beim Sitzen auf dem Zahnarztstuhl die richtige Sitzposition. Sitzen Sie möglichst nur leicht geneigt und in einer nach links ausgerichteten Lage. In Rückenlage kann der Uterus die Vena cava inferior komprimieren, was Schwindel, Übelkeit, in manchen Fällen auch Ohnmacht zur Folge haben kann.

Röntgenaufnahmen nur in Notfällen

Falls eine Lokalanästhesie notwendig sein sollte, ist dies in der Regel kein Problem. Ihr Zahnarzt wird zu einem Stoff mit hoher Eiweißbindung und einem gefäßverengenden Zusatz (Adrinalin) greifen. Dann haben Sie keine negativen Einflüsse für Ihr Ungeborenes zu befürchten.
Röntgenaufnahmen stehen in der Regel für Schwanger auf dem Index. Für die Untersuchung eines Zahnes ist die Strahlenbelastung jedoch so gering, dass Sie im Notfall unbedenklich einen Zahn röntgen lassen können. Selbstverständlich wird Sie auch in diesem Fall Ihr behandelnder Zahnarzt mit den Sicherheitsvorkehrungen vertraut machen.

Zahnbehandlung nur, wenn es sein muss

Um Stressbelastungen zu vermeiden, sollten keine aufwändigen Zahnsanierungen statt finden, dies gilt vor allem für den Austausch von Amalgamfüllungen. Auch wenn hier keine schädlichen Nebenwirkungen bewiesen sind. Sicher ist sicher. Wengen der Neigung zu druckempfindlichem und entzündlichem Zahnfleisch, der sogenannten Schwangeren-Gingivitis, sollte während der Schwangerschaft keine kieferorthopädische Behandlung statt finden. Sollten Si ewährend dieser Zeit in Behandlung sein, sprechen Sie mit Ihrem Kieferorthopäden wegen einer eventuellen Unterbrechung. Bei auftretenden Zahnschmerzen sollten Sie nicht eigenständig zu Schmerzmitteln greifen, zumindest nicht ohne Absprache mit dem Haus- oder Zahnarzt. Gehen sie lieber zum Zahnarzt Ihres Vertrauens und lassen Sie die Ursache der Zahnschmerzen behandeln, vorausgesetzt, Ihr Zahnarzt hält dies für angemessen. Er kann Ihnen gegebenenfalls auch eine Reihe von bewährten, lange auf dem Markt befindlichen Medikamenten nennen, auf die Sie im Bedarfsfall zurückgreifen können.

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